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Erstgespräch

Es ist nicht leicht über seine Gefühle und persönlichen Probleme zu sprechen. Nicht Wenige warten viele Jahre bis sie sich jemanden anvertrauen. Wenn Sie ein Erstgespräch in Erwägung ziehen, dann steht für mich eines fest: Sie sind extrem mutig und machen hiermit den ersten Schritt in Richtung Besserung!

Das Erstgespräch dient dazu, dass wir uns in einer ruhigen und wertschätzenden Atmosphäre kennenlernen und Sie Klarheit über das weitere Vorgehen gewinnen.

Was erwartet Sie im Erstgespräch?

  1. Ihr Anliegen steht im Mittelpunkt: Sie haben die Möglichkeit, mir Ihr persönliches Anliegen und Ihre aktuelle Situation in Ihrem eigenen Tempo zu schildern. Es geht darum zu verstehen, was Sie belastet und was Sie sich von einer Zusammenarbeit erhoffen.

  2. Transparente Aufklärung: Auf Basis Ihrer Schilderungen gebe ich Ihnen eine erste professionelle Einschätzung. Ich erkläre Ihnen verständlich, wie eine klinisch-psychologische Diagnostik oder Behandlung in Ihrem Fall aussehen könnte und welcher Umfang dafür voraussichtlich notwendig ist.

  3. Gemeinsame Zielsetzung: Ein zentraler Teil des Gesprächs ist die Definition Ihrer Ziele. Wir klären gemeinsam: Was möchten Sie verändern oder erreichen? Diese Ziele dienen uns als Leitfaden für den gesamten weiteren Prozess und stellen sicher, dass die Unterstützung genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Ein Wort zur Vertraulichkeit:

Als Klinischer Psychologe unterliege ich der strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 37 Psychologengesetz 2013).

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1. Klinisch-Psychologische Diagnostik

Nach dem Erstgespräch folgt eine sorgfältige Diagnostik. Sie ist ein entscheidender Bestandteil für die Behandlung. Art und Umfang der Diagnostik können individuell variieren. Meist erfolgt ein Klinisches Interview und je nach Fragestellung eine spezifische Testdiagnostik, um die Verdachtsdiagnose abzusichern. Schließlich wird ein schriftlicher Befund erstellt. Nach der Diagnosestellung erkläre ich Ihnen in der Befundbesprechung, was die Diagnose bedeutet (Psychoedukation) und gebe Therapieempfehlungen ab. Die Therapieempfehlungen dienen der Erreichung Ihrer Ziele, die wir beim Erstgespräch bzw. zum Beginn der Behandlung gemeinsam definieren. 

2. Klinisch-Psychologische Behandlung

Die Behandlung ist dann indiziert, wenn eine psychische Erkrankung (z.B. eine Depression, Angststörung, Zwangsstörung etc.) vorliegt. Ziel der Behandlung ist es, die gemeinsam definierten Ziele zu erreichen, Symptome zu lindern und Ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Dabei kommen ausschließlich wissenschaftlich erprobte und wirksame Methoden zur Anwendung. Meine Arbeit orientiert sich stets an den aktuellen S3-Leitlinien.


3. Klinisch-Psychologische Beratung

Die Beratung ist das richtige Angebot für Menschen, die Unterstützung bei konkreten Lebensproblemen, Krisen oder Entscheidungsfindungen suchen, bei denen aber keine psychische Erkrankung im klinischen Sinne vorliegt. Da es sich hierbei nicht um die Behandlung einer Krankheit handelt, werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen.

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Kosten

Mein Honorar beträgt € 95,- pro Einheit. Dies gilt für alle klinisch-psychologischen Leistungen – egal ob Behandlung, Diagnostik oder Beratung.

Eine Einheit umfasst 50 Minuten (plus 10 Minuten Dokumentation). Für die Befunderstellung wird eine Einheit verrechnet.

Verrechnung mit der Krankenkasse

Seit dem 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Alle Versicherten haben dadurch Anspruch auf einen Kostenzuschuss für die Behandlung durch ihre Sozialversicherung.

Die Höhe der Rückerstattung (pro Einheit) ist abhängig von der Sozialversicherung. 

ÖGK: 33,70 €

SVS: 45 €

BVAEB: 48,80 €

Mehr Informationen zum Kostenzuschuss erfahren Sie hier. Wichtig: Spätestens vor der zweiten Behandlungseinheit muss eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Diese kann beim Hausarzt oder Facharzt eingeholt werden. 

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Terminvereinbarung

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