25%

Erstgespräch

Es ist nicht leicht über seine Gefühle und persönlichen Probleme zu sprechen. Nicht Wenige warten viele Jahre bis sie sich jemanden anvertrauen. Wenn Sie ein Erstgespräch in Erwägung ziehen, dann steht für mich eines fest: Sie sind extrem mutig und machen hiermit den ersten Schritt in Richtung Besserung!

Das Erstgespräch dient dazu, dass wir uns in einer ruhigen und wertschätzenden Atmosphäre kennenlernen und Sie Klarheit über das weitere Vorgehen gewinnen.

Was erwartet Sie im Erstgespräch?

  1. Ihr Anliegen steht im Mittelpunkt: Sie haben die Möglichkeit, mir Ihr persönliches Anliegen und Ihre aktuelle Situation in Ihrem eigenen Tempo zu schildern. Es geht darum zu verstehen, was Sie belastet und was Sie sich von einer Zusammenarbeit erhoffen.

  2. Transparente Aufklärung: Auf Basis Ihrer Schilderungen gebe ich Ihnen eine erste professionelle Einschätzung. Ich erkläre Ihnen verständlich, wie eine klinisch-psychologische Diagnostik oder Behandlung in Ihrem Fall aussehen könnte und welcher Umfang dafür voraussichtlich notwendig ist.

  3. Gemeinsame Zielsetzung: Ein zentraler Teil des Gesprächs ist die Definition Ihrer Ziele. Wir klären gemeinsam: Was möchten Sie verändern oder erreichen? Diese Ziele dienen uns als Leitfaden für den gesamten weiteren Prozess und stellen sicher, dass die Unterstützung genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Ein Wort zur Vertraulichkeit:

Als Klinischer Psychologe unterliege ich der strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 37 Psychologengesetz 2013).

50%

1. Klinisch-Psychologische Diagnostik

Nach dem Erstgespräch folgt eine sorgfältige Diagnostik. Sie ist ein entscheidender Bestandteil für die Behandlung und notwendig, wenn noch keine gesicherte Diagnose besteht. Ein klinisch-psychologischer Befund ist die Voraussetzung dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten refundieren. 

1. Klinisches Interview (1 Einheit):

Im Klinischen Interview stelle ich Ihnen standardisierte Fragen zu Ihrem Befinden. Es zielt darauf ab, die Verdachtsdiagnose genauer einzugrenzen.

2. Testdiagnostik (ca. 1-3 Einheiten):

Um eine Verdachtsdiagnose objektiv abzusichern, kommen wissenschaftlich geprüfte Testverfahren (Fragebögen & Leistungstests) zum Einsatz. Der Umfang richtet sich nach der individuellen Fragestellung.

3. Befunderstellung & Befundbesprechung (2 Einheiten):

Ich werte alle Ergebnisse aus und erstelle einen schriftlichen Befund. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir diesen ausführlich. Der Befund dient Ihnen zur Vorlage bei ÄrztInnen, TherapeutInnen oder der Krankenkasse.

4. Psychoedukation & Zielsetzung:

Nach der Diagnosestellung erkläre ich Ihnen genau, was die Diagnose bedeutet (Psychoedukation). Darauf aufbauend legen wir gemeinsam konkrete und erreichbare Ziele für eine mögliche Behandlung fest. Dies bildet den nahtlosen Übergang in die Behandlungsphase


2. Klinisch-Psychologische Behandlung

Die Behandlung ist dann indiziert, wenn eine psychische Erkrankung (z.B. eine Depression, Angststörung, Zwangsstörung) vorliegt. Ziel der Behandlung ist es, die gemeinsam definierten Ziele zu erreichen, Symptome zu lindern und Ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Dabei kommen ausschließlich wissenschaftlich erprobte und wirksame Methoden zur Anwendung. Meine Arbeit orientiert sich stets an den aktuellen S3-Leitlinien.


3. Klinisch-Psychologische Beratung

Die Beratung ist das richtige Angebot für Menschen, die Unterstützung bei konkreten Lebensproblemen, Krisen oder Entscheidungsfindungen suchen, bei denen aber keine psychische Erkrankung im klinischen Sinne vorliegt. Da es sich hierbei nicht um die Behandlung einer Krankheit handelt, werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen.

75%

Kosten

Mein Honorar beträgt € 95,- pro Einheit. Dies gilt für alle klinisch-psychologischen Leistungen – egal ob Behandlung, Diagnostik oder Beratung.

Eine Einheit Diagnostik umfasst 60 Minuten. Für die Befunderstellung wird eine Einheit verrechnet.

Erstgespräch, Behandlung und Beratung umfassen pro Einheit jeweils 50 Minuten (plus 10 Minuten Dokumentation)

Verrechnung mit der Krankenkasse

Seit dem 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Alle Versicherten haben dadurch Anspruch auf einen Kostenzuschuss für die Behandlung durch ihre Sozialversicherung.

Die Höhe der Rückerstattung (pro Einheit) ist abhängig von der Sozialversicherung. 

ÖGK: 33,70 €

SVS: 45 €

BVAEB: 48,80 €

Mehr Informationen zum Kostenzuschuss erfahren Sie hier. Wichtig: Spätestens vor der zweiten Behandlungseinheit muss eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Diese kann beim Hausarzt oder Facharzt eingeholt werden. 

99%

Terminvereinbarung

Sie können telefonisch (Anruf/SMS) oder per mail mit mir Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie alternativ gerne das untenstehende Terminbuchungs-Tool. So sehen Sie direkt, wann der nächste Termin frei ist.

Tel: +43 677 643 835 02

mail: office@praxis-brockhuis.at

Termine online buchen

Nutzen Sie zur bequemen Terminvereinbarung das untensstehende Buchungs-Tool.

Achtung! Manchmal werden Termine, die eigentlich verfügbar sein sollten, nicht richtig angezeigt. Nehmen sie daher ggf. immer telefonisch oder per mail mit mir Kontakt auf, sollte ihr gewünschter Termin nicht angezeigt werden.