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Terminvereinbarung
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Regelung bei Terminabsagen Im Fall von kurzfristigen Erkrankungen sind Terminabsagen bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung jederzeit möglich. Ansonsten sind Terminabsagen spätestens 24 Stunden vorher bekannt zu geben. Ich bitte um Verständnis, dass bei zu spät erfolgten Terminabsagen das volle Honorar in der Höhe von 95€ in Rechnung gestellt wird.